Jugend anders sehen



Dein Weg zum selbstständigen Angeln

Jugendfischereischein

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen in Baden-Württemberg auf ihrer Gemeinde einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt, nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein, die Fischerei auszuüben.

Um weiterhin angeln zu dürfen mußt Du mit Deinem 16. Geburtstag die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben!




Pflichtvorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung - Nächster Termin in Sigmaringen

Eine Liste der in Baden-Württemberg angebotenen Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung findest Du auch in unserer Rubrik Download.

Zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung führen Euch Ausbilder des Landesfischereiverband Baden-Württemberg in Theorie und Praxis der Fischerei ein. Die Kursteilnahme ist nach dem Fischereigesetz Pflicht und Zulassungsbedingung zur Prüfung.

Kursinhalte des Pflichtvorbereitungslehrgangs

Allgemeine Fischkunde, mind. 4 Std.

  • Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische

Spezielle Fischkunde, mind. 4 Std.

  • Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln

Gewässerökologie und Fischhege, mind. 8 Std.

  • Wasser Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen - Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten

Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen

  • Theoretische Ausbildung, mind. 3 Std.
  • Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch, mind. 4 Std.
  • Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten, mind. 2 Std.

Gesetzeskunde, mind. 5 Std.

  • Für die Fischerei wichtige Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsgrundlagen (Fischerei-, Wasser- und Naturschutz-, Tierschutz-, Tierseuchenrechtliche Bestimmungen u.a.)

Mindestpflichtstunden insgesamt 30 Std.

Am Ende des Vorbereitungslehrgangs erhältst Du einen Teilnahmenachweis. Diesen benötigst Du für die Fischerprüfung.




Fischerprüfung - Nächster Termin im Raum Sigmaringen


Die staatliche Fischerprüfung wird durch den Landesfischereiverband Baden-Württemberg abgenommen. Dabei mußt du 60 Fragen aus den oben genannten Sachgebieten des Pflichtvorbereitungslehrgangs schriftlich beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein.




Fischereischein


Wer die Fischerprüfung nachweislich bestanden hat und in Baden-Württemberg wohnt, muß auf seiner Gemeinde einen gebührenpflichtigen Fischereischein beantragen um angeln zu dürfen. In der Regel wird dieser auf Lebenszeit ausgestellt.

Mehr Informationen darüber, wie Du Deinen Fischereischein im Raum Sigmaringen beantragst, findest Du auch unter: Landkreis Sigmaringen




Erlaubnisschein


Für das Gewässer an dem Du angeln willst, brauchst Du zusätzlich zu Deinem Fischereischein von deiner Gemeinde, auch einen Erlaubnisschein vom Fischereirechtsinhaber.

Das heißt, wenn Du bei uns an der Donau in Sigmaringen fischen möchtest, brauchst Du noch eine Angelkarte, die vom Verein ausgestellt wird.

Nun hast Du alles was du brauchst um die ganz Dicken auf die Schuppen zu legen.